Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land
15. 11. 09
posted by: Uwe Hannes - Schimmelpilzgutachter
Zugriffe: 83

Langzeitmessung mit Datenlogger

Die Frage die sich jeder Vermieter bei einem Schimmelpilzbefall stellt: Ist der Mieter Schuld? "Die lüften einfach nicht"
Um diese Aussage zu überprüfen stellen wir Datenlogger für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.

Datenlogger_uerpruefen_Lueftungs-und_Heizverhalten
Der Messabstand kann von Sekunden bis hin zu Stunden eingestellt werden.
Je geringer der Messabstand ist desto besser ist das Ergebnis. Wir empfehlen im 5 Minuten Abstand jeweils einen Messpunkt aufzuzeichnen.
Die Dauer der Messung sollte mindestens 7 Tage, besser 14 Tage betragen.
 
Der_Schimmelpilzgutachter_wertet_Lueftungs-und_Heizverhalten_aus
Nach Abschluß der Messung werden die Daten ausgelesen und in einer Grafik werden die Temperatur, die relative Raumfeuchte und der Taupunkt angezeigt.
Auf der oben gezeigten Grafik handelte es sich um ein Schlafzimmer. In diesem Schlafzimmer trat an verschiedenen Stellen Schimmel auf.
Bei der blauen Linie ist schön zu sehen, das die Mieter die ersten 3 Tage den Datenlogger noch im Gedächtnis und gelüftet hatten. Danach haben sie den Datenlogger gedanklich ausgeblendet. Die relative Raumfeuchte stieg an.
Der Raum wurde durch die geöffnete Schlafzimmertüre "mitgeheizt". Dadurch wurde das Problem weiter verstärkt.
Durch diese Langzeitmessung konnte dem Mieter eine mangelnde Lüftung und Beheizung des Raumes nachgewiesen werden.
 

Sie haben ein ähnliches Problem?!
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine eMail oder ein Fax.

Telefon: 02191.58 94 007
Fax: 02191.58 94 007
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.schimmelgutachter.nrw

Merken

Nach oben

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.