Durch einen Wasserschaden gelangt Wasser in den Fußboden, also zwischen Bodenplatte und Estrich. Dort befindet sich die Estrichdämmung. Mittels Bohrungen in den Estrich wird im Saugverfahren getrocknet (Dämmschichttrocknung).
Häufiges Problem sind die langen Wartezeiten, bis die Maßnahme begonnen wird. Oftmals heißt es warten; auf den Schadenregulierer der Versicherung oder auf die Trocknungsfirma. Dann gibt es noch Streitigkeiten, welche Trocknungsfirma darf ran. Die Versicherung bevorzugt eigene Firmen mit denen sie Veträge geschlossen hat. Hierzu gibt es ein Urteil: OLG Schleswig-Holstein (AZ. 6 U 70/10)
Wenn die Trocknungsmaßnahme nicht innerhalb 5 Tagen nach Schadenereignis eingeleitet wird, kann in den meisten Fällen eine Schimmelfreiheit innerhalb der Konstruktion nicht mehr gewährleistet werden.
Daher gilt: Unmittelbar nach dem Schadenereignis mit der Trocknung beginnen, auch wenn der Schadenregulierer noch nicht vor Ort war. Als Beispiel: TECTROWA