Bausachverständigenbüro für
Schimmelpilzschäden Bergisches Land

Mindestluftwechsel

Die Folgen unzureichender Lüftung sind hinreichend bekannt: Die Feuchtigkeit, kann nicht entweichen, schlägt sich an kalten Bauteilen (den Wänden) nieder und führt zu Schimmelbildung und somit zu Gesundheitsgefährdung der Bewohner.

Mindestluftwechsel DIN 1946-6

In der DIN-Norm 1946-6 muss in einem Haus oder Wohnung das Luftvolumen aller beheizten Räume innerhalb von zwei Stunden komplett ausgetauscht werden. Um damit Problemen wie Schimmelbefall vorzubeugen. Dieser Mindestluftwechsel von 0,5 lässt sich über optimale Stoßlüften – Fenster weit auf, Heizung aus – kaum erzielen. Daher sieht die DIN auch eine nutzerunabhängige Feuchteschutzlüftung vor.

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