Schimmelpilze sehen nicht nur unschön aus, Schimmel gefährdet auch die Gesundheit. Schimmelpilz muss fach- und sachgerecht, dauerhaft beseitigt werden.
Als zertifizierter Bau-Sachverständiger bzw. Baugutachter für Schimmelschäden, vom TÜV Rheinland zertifiziert, untersuchen wir nicht nur den Schimmelbefall auf dessen Ursachen, wir schlagen auch notwendige Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung vor und erstellen ein Sanierungskonzept zur dauerhaften Schimmelfreiheit.
Hilfe bei Schimmelpilz-Problemen
Tritt in Wohnräumen Schimmelpilzbefall auf, kommt es meist zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Hier ist die Hilfe durch einen Schimmelpilz Gutachter gefordert.
Die Schuld wird vom Mieter auf den Vermieter geschoben. Der Vermieter trägt die Schuld, da er mangelhafte und billige Bausubstanz verwendete. Der Vermieter kontert, der Mieter heizt zu wenig, lüftet zu selten und überhaupt die Mietsubstanz wirtschaftet er herunter. Vermieter drohen meist mit Kündigung, während Mietern der rechtliche Weg über eine Mietmangel-Anzeige mit folgender Geltendmachung einer Mietminderung bleibt. Zur Klärung der Schuldfrage sollte in solchen Fällen ein Schimmelgutachter mit der Analyse der vorliegenden Fakten und einer möglichen Klärung der Schuldfrage beauftragt werden.
Ich biete ich Ihnen als Bausachverständiger für Schimmel und Feuchtigkeitsschäden und Schimmel Sachverständiger eine unabhängige Stellungnahme mit Lösungsvorschlägen.
Schimmelpilz-Untersuchungen führen wir auch mit Kurzbericht durch.
Daher hat sich das Sachverständigenbüro für Bauschäden, Feuchtigkeitsschäden und Schimmel auf die Analyse, Beratung, Baubegleitung und Gutachtenerstellung zur Sanierung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall in Gebäuden spezialisiert. Wir besitzen als Sachverständiger über 20 Jahre Erfahrungsschatz und Praxiseinsatz im Bereich der Sanierung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden an Gebäuden. Das Büro wird von Uwe Hannes (TÜV zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzschäden in Wohngebäuden) geführt.
Ersatz und Bestimmung der Gutachterkosten z.B bei einem Wasserschaden durch die Versicherung
"Der Geschädigte ist nach den schadenrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung frei. Im Regelfall ist er berechtigt, einen qualifizierten Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Schadengutachten zu beauftragen. Ein vom Gutachter in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Honorar ist als erforderlicher Herstellungsaufwand i. S. des § 249 II BGB von der leistungspflichtigen Versicherung zu erstatten.
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06"
Begriffe:
Schimmelgutachter, Baugutachter, Bausachverständiger, Gutachter-Schimmel, Schimmelsachverständiger, Gutachter Schimmel, Schimmel Gutachter, Schimmelpilz Gutachter, Sachverständiger Schimmelpilz, Sachverständiger Schimmel, Sachverständiger für Schimmel, Gutachter für Schimmel.
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Wir kommen auch zu Ihnen und helfen ihnen bei Schimmelproblemen und Feuchtigkeitsschäden; z.B. nach Remscheid, Wermelskirchen, Radevormwald, Hückeswagen, Solingen, Wuppertal, Köln, Leverkusen, Burscheid, Haan, Düsseldorf, Aachen, Düren, Essen, Bochum, Recklinghausen, Dortmund, Krefeld, Neuss, Velbert, Hattingen, Bonn, Oberhausen, Gummersbach, Bergisch Gladbach oder anderen Städten in NRW. Der Aktionsradius beträgt 100 km, ausgehend von Remscheid.